Maßnahmen nach §28 Abs. 1 lfSG, Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie; Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Modellflug und Benutzung des Vereinsgeländes mit Auflagen freigegeben.
Zu beachten ist, dass sämtliche Hygiene-, Abstands- und Kontaktregelungen, der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus, unbedingt und ohne Ausnahme eingehalten werden müssen.
Über folgenden Link erhaltet Ihr aktuelle Informationen des Landkreis Celle:
Bitte informiert Euch regelmäßig vor dem Besuch des Platzes über die aktuell geltenden Verordnungen und den daraus resultierenden Maßnahmen.
Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich!
Der Vorstand